Mitglied bzw. Mandant können alle Versicherten der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) und deren Versorgungswerken und auch Versicherte anderer berufsständischer Versorgungswerke werden. Dies umfasst aktive Beitragszahler, Rentner und Hinterbliebene/Anspruchsberechtigte.

← Zurück zur Übersicht