Mitglied bzw. Mandant können alle Versicherten der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) und deren Versorgungswerken und auch Versicherte anderer berufsständischer Versorgungswerke werden. Dies umfasst aktive Beitragszahler, Rentner und Hinterbliebene/Anspruchsberechtigte.
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Wer kann Mitglied werden?
03.07.2026