Für die außergerichtliche Tätigkeit fällt ein einmaliges Anwaltshonorar in Höhe von 419,- Euro inkl. USt. an. Sie können den Betrag entweder direkt bei der Beauftragung bezahlen oder sich alternativ für eine Zahlung auf Rechnung entscheiden.
Aktuelles
Welche Kosten entstehen?
03.07.2026