Der Verkauf der Transamerica Pyramid stellt für die Bayerische Versorgungskammer „einen wichtigen Schritt im Rahmen der laufenden Neuordnung einzelner US-Immobilieninvestments dar“ (Aktuelle Entwicklungen bei US-Immobilieninvestments, abrufbar auf der Website der BVK unter https://www.versorgungskammer.de/US-Immobilien, „5. Um welche US-Immobilien bei den Investitionen mit der Deutschen Finance und SHVO handelt es sich genau?“). Doch ein wirklicher Abschluss des Kapitels Transamerica Pyramid scheint noch nicht eingetreten zu sein. Denn laut The Real Deal (abrufbar unter https://therealdeal.com/new-york/2026/05/12/judge-declines-to-revive-fraud-claims-against-michael-shvo/) soll die Deutsche Finance America die Bayerische Versorgungskammer verklagt haben. Demnach soll Shvo von der BVK Kündigungsgebühren in Höhe von 79 Millionen Dollar erhalten haben, während die Deutsche Finance America – die angeblich eine identische Gebührenschutzvereinbarung wie Shvo hatte – keinen einzigen Dollar von den 31,3 Millionen Dollar, die ihr nach eigenen Angaben zustehen würden, erhalten haben soll (Artikel auf The Real Deal vom 06.05.2026, abrufbar unter https://therealdeal.com/san-francisco/2026/05/06/lawsuit-shvo-profits-on-transamerica-sale-partner-got-zero/). In dem Artikel wird des Weiteren ausgeführt, dass die Deutsche Finance America die Bayerische Versorgungskammer beschuldige, Anlageregeln verletzt zu haben.
Das Verhältnis zwischen der BVK und Deutsche Finance dürfte damit endgültig zerrüttet sein.