Der Streit um die erheblichen Verluste der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) bei US-Immobilieninvestments erreicht eine neue Eskalationsstufe. Die Deutsche Finance America LLC und die DF Deutsche Finance Holding AG haben vor dem Superior Court des US-Bundesstaates Delaware Klage gegen die BVK eingereicht. Hintergrund sind US-Immobilieninvestments in Milliardenhöhe und die Frage, wer für die dabei entstandenen beziehungsweise drohenden Verluste verantwortlich ist. 

Nach einem Bericht des Handelsblatts investierte die BVK rund 1,6 Milliarden Euro in US-Immobilien, die über Fondsstrukturen der Deutschen Finance organisiert wurden. Dem Bericht zufolge drohen der BVK daraus Verluste von bis zu rund 800 Millionen Euro; 163 Millionen Euro seien bereits abgeschrieben worden. 

Die Deutsche Finance weist die Darstellung zurück, sie trage die Verantwortung für die Verluste. Nach ihrer Klageschrift habe die BVK vielmehr wesentliche Investitionsentscheidungen selbst getroffen: Sie habe Objekte ausgewählt, Investitionen genehmigt, Gebühren verhandelt sowie Entscheidungen zu Vermietung, Finanzierung und Preisen beeinflusst. Erforderliche Finanzierungen und Entscheidungen seien später teilweise nicht oder verspätet freigegeben worden. Die Deutsche Finance beziffert die möglichen Gesamtverluste aus den betroffenen BVK-Beteiligungen sogar auf bis zu 853 Millionen Euro. 

Die BVK weist die Vorwürfe entschieden zurück und bezeichnet das Vorgehen nach Angaben des Handelsblatts als Versuch der Deutschen Finance, von der eigenen Verantwortung und öffentlich bekannten Herausforderungen abzulenken. Sie kündigte an, sich im Interesse ihrer Mitglieder, Versicherten und Leistungsempfänger gegen die Vorwürfe zu verteidigen. 

Für die Mitglieder der von der BVK verwalteten Versorgungswerke wird damit die Frage nach den tatsächlichen Entscheidungs- und Verantwortungsstrukturen immer wichtiger. Das nun eingeleitete US-Verfahren könnte erstmals näheren Aufschluss darüber geben, wer welche Entscheidungen bei den verlustreichen Immobilieninvestments getroffen hat und in welchem Umfang Verantwortlichkeiten auf Seiten der BVK selbst oder bei externen Investmentmanagern lagen. Wir fordern die BVK sowie die Versorgungswerke derzeit ebenfalls auf, entsprechende Auskunft zu erteilen.

Die BVK-Interessengemeinschaft wird die weitere Entwicklung des Verfahrens beobachten und über neue Erkenntnisse informieren.