Aufklärung. Transparenz. Haftung und Schadenersatz.

Wir vertreten die Interessen der Versicherten

Zahlreiche Versicherte der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) und den Versorgungswerken haben aufgrund der aktuellen Entwicklungen und den hohen Verlusten, über die berichtet wird, große Sorgen betreffend Ihrer Altersversorgung. Die Interessengemeinschaft bündelt die Stimmen der Betroffenen und setzt sich konsequent für die Rechte aller Mitglieder ein.

IG Versorgungswerke für Betroffene

Ärzte

Apotheker

Architekten

Ingenieure

Psychotherapeuten

Rechtsanwälte

Steuerberater

und viele weitere!

Der Hintergrund

Was ist bei der BVK passiert?

Was ist bei der BVK passiert?

Unsere Ziele

Was wir gemeinsam erreichen.

01

Vermögensschutz

Schutz der Vermögensinteressen aller Versicherten vor weiteren Schäden

02

Transparenz

Transparente Aufklärung sämtlicher Anlageentscheidungen der BVK.

03

Anspruchsprüfung

Sorgfältige Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche.

04

Interessenbündelung

Bündelung der Versichertenstimmen gegenüber der BVK.

05

Rechtliche Schritte

Vorbereitung kollektiver rechtlicher Maßnahmen auf Schadensersatz gegen alle rechtlich möglichen Anspruchsgegner.

06

Mitbestimmung

Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Versicherten innerhalb der BVK.

Ihre Rechtsvertretung

Zwei Kanzleien, eine Strategie.

Zwei der führenden deutschen Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht bündeln ihre Kompetenz..

Über uns
RA Peter Mattil

Mattil Rechtsanwälte, München

RA Peter Mattil

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Über 30 Jahre Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger gegen große Finanzinstitutionen.

Mehr erfahren
RA Dr. Greger

Dr. Greger & Collegen, München

RA Dr. Greger

Fachanwalt — Kapitalmarktrecht & Versicherungsrecht

Spezialisiert auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei komplexen Finanzskandalen.

Mehr erfahren

Betroffene Berufsgruppen

Mehrere Berufsgruppen — eine gemeinsame Vertretung.

Bay. Ärzteversorgung
Bay. Apothekerversorgung
Bay. Architektenversorgung
Bay. RA- und Steuerberaterversorgung
Bay. Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester
Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen mit Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks
Bay. Versorgungsverband (BVK Beamtenversorgung)
Zusatzversorgungskasse der bay. Gemeinden (BVK Zusatzversorgung)
Versorgungswerk des Bayerischen Landtags

Durch Staatsverträge

mit Baden-Württemberg und Saarland, sind auch deren Apotheker und Pharmaziepraktikanten

Durch Staatsverträge

mit Niedersachsen und Rheinland- Pfalz, sind auch deren freischaffende und beamtete Architekten

Durch Staatsverträge

mit NRW, Rheinland- Pfalz, Hamburg und Niedersachsen, sind auch deren Patentanwälte in die jeweiligen bayerischen Versorgungseinrichtungen einbezogen

Sie sind sich unsicher, ob Sie betroffen sind?

Dann kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Aktuelles

Neueste Entwicklungen.

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Häufige Fragen

Antworten auf das Wichtigste.

Wer kann Mitglied werden?+

Mitglied bzw. Mandant können alle Versicherten der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) und deren Versorgungswerken und auch Versicherte anderer berufsständischer Versorgungswerke werden. Dies umfasst aktive Beitragszahler, Rentner und Hinterbliebene/Anspruchsberechtigte.

Welche Kosten entstehen?+

Für die außergerichtliche Tätigkeit fällt ein einmaliges Anwaltshonorar in Höhe von 419,- Euro inkl. USt. an. Sie können den Betrag entweder direkt bei der Beauftragung bezahlen oder sich alternativ für eine Zahlung auf Rechnung entscheiden.

Welche Maßnahmen sind geplant?+

Geplant sind eine systematische Aufarbeitung der Sachverhalte und Hintergründe zu den eingetretenen Verlusten, die Sammlung relevanter Unterlagen sowie juristische und finanzmathematische Analysen durch spezialisierte Rechtsanwälte und Institute. Dies umfasst zudem die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und den Versorgungswerken sowie die Vorbereitung außergerichtlicher und gerichtlicher Maßnahmen. Wir werden Sachverständigen- und Rechtsgutachten beauftragen und präventive Maßnahmen empfehlen. Wir werden auch entscheiden, ob eine Sonderprüfung der sonstigen Investments der BVK angebracht/ erforderlich ist. In Berlin hat es das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB)„geschafft“ die Hälfe ihres Vermögens zu vernichten. Im Moment gehen wir noch davon aus, dass es so schlimm bei der BVK nicht ist, das sollte aber alles gründlich durchleuchtet werden.

Was ist unser Ziel?+

Unser Ziel ist es, die Interessen aller BVK-Versicherten und anderen Versorgungswerken zu bündeln, transparente Aufklärung über die Anlageentscheidungen zu schaffen und mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen. Es müssen Ansprüche gegen alle möglichen Beteiligten und Verantwortlichen (Organe, Wirtschaftsprüfer, Fondgesellschaften, etc.) geprüft und ggfs. gerichtlich durchgesetzt werden. Die Schadenssumme ist zu hoch um Ansprüche nicht zu verfolgen. Es geht um die Altersversorgung aller Mitglieder der Versorgungswerke. Die Frage der Verjährung von Ansprüchen ist besonders im Auge zu behalten und die BVK hat Auskunft zu erteilen, ob Sie eigene Regreßansprüche der BVK gegen ihre Vertragspartner in die Wege geleitet hat. Wir setzen uns für den Schutz der Vermögensinteressen aller Mitglieder und eine sichere Altersversorgung ein.

Welche Versorgungswerke sind betroffen?+

Durch Staatsverträge sind neben den bayerischen Versorgungseinrichtungen auch zahlreiche berufsständische Versorgungswerke anderer Bundesländer in die jeweiligen bayerischen Versorgungseinrichtungen einbezogen.

Die Auflistung zur Bayerischen Apothekerversorgung gehören auch:

  • Apotheker und Pharmaziepraktikanten des Landes Baden-Württemberg

zur Bayerischen Architektenversorgung gehören auch:

  • (freiberuflich tätige) und beamtete Architekten des Landes Niedersachsen
  • Architekten/innen des Landes Rheinland-Pfalz

zur Bayerischen Ärzteversorgung gehören auch:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Medizinalassistenten des ehemaligen Regierungsbezirks Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz
  • Ärzte und Medizinalassistenten des ehemaligen Regierungsbezirks Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz
  • Tierärzte und Veterinärpraktikanten des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes

zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung gehören auch:

  • Mitglieder der Patentanwaltskammern, die ihren Kanzleisitz in NRW haben

zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung gehören auch:

  • Beratende Ingenieure des Landes Rheinland-Pfalz
  • kammerangehörige Ingenieure des Freistaats Sachsen
  • Mitglieder der Baukammer Berlin
  • Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes
  • kammerangehörige Ingenieure des Landes Hessen
  • kammerangehörige Ingenieure des Freistaats Thüringen

zur Bayerischen Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen mit Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks gehören auch:

  • Kaminkehrergesellen des Landes Rheinland-Pfalz

Für die Versorgung der Bühnenkünstler, Orchestermusiker und Kaminkehrer ist die BVK bundesweit zuständig.

Wenn Milliarden verloren gehen, wird doch das Vermögen und damit die Rente logischerweise vermindert. Warum erzählen die uns, dass es keine Auswirkungen hat? Ich bin doch nicht blöd.+

Sie haben recht. Wenn jemand hundert Immobilien verwaltet und eine davon abbrennt, kann er nicht im Ernst sagen: na und, wir haben doch noch 99. Das scheint aber die Einstellung der BVK zu sein.

Wer haftet für die Verluste?+

Die verantwortlichen Mitarbeiter, der Freistaat Bayern und vielleicht auch Prüfer.

Droht hier eine Entwicklung wie in Berlin bei den Zahnärzten?+

Um Himmels willen, hoffentlich nicht. Aber wir sind jetzt gefordert, Schranken zu setzen und uns zu wehren.

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Mandatierung

Nur gemeinsam verfügen Versicherte über das notwendige Gewicht, um Transparenz einzufordern und Rechte effektiv durchzusetzen.

  • Zugang zu exklusiven Informationen und Updates
  • Teilnahme an internen Berichten und Auswertungen
  • Juristische Ersteinschätzung der relevanten Themen
  • Bündelung der Interessen gegenüber der BVK
  • Vorbereitung kollektiver rechtlicher Schritte

Rechtsschutz

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Die GbR besteht aus den Rechtsanwälten Mattil & Greger. Sie sind "Mitglieder" nicht im Rechtssinne, sondern als Unterstützer/Betroffene. Sie mandatieren die Anwälte Mattil und Greger. Aufträge nach außen werden nur von Mattil & Greger erteilt, nicht in Ihrem Namen, sodass Sie in keinerlei Haftung stehen.

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Wir berechnen ein Anwaltshonorar in Höhe von 419.- Euro inkl. USt. für unsere Tätigkeit im Rahmen dieser Interessengemeinschaft. Davon werden wir auch alle nötigen Auslagen, Kosten für externe Gutachter, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, etc. bezahlen.

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