Ärzte
Aufklärung. Transparenz. Haftung und Schadenersatz.
Wir vertreten die Interessen der Versicherten
Zahlreiche Versicherte der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) und den Versorgungswerken haben aufgrund der aktuellen Entwicklungen und den hohen Verlusten, über die berichtet wird, große Sorgen betreffend Ihrer Altersversorgung. Die Interessengemeinschaft bündelt die Stimmen der Betroffenen und setzt sich konsequent für die Rechte aller Mitglieder ein.
IG Versorgungswerke für Betroffene
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und viele weitere!
Der Hintergrund
Was ist bei der BVK passiert?
Die Bayerische Versorgungskammer ist die größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe in Deutschland. Sie ist gemäß Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnete staatliche Oberbehörde und das gemeinsame Geschäftsführungsorgan von zwölf Versorgungseinrichtungen, worunter u.a. die Bayerische Ärzteversorgung, die Bayerische Apothekerversorgung, die Bayerische Architektenversorgung, die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung, die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung, die BVK Beamtenversorgung (Bayerischer Versorgungsverband), die BVK Zusatzversorgung (Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden) und das Versorgungswerk des Bayerischen Landtages fallen.
Bei den bei der Bayerischen Versorgungskammer bestehenden Versorgungsanstalten handelt es sich um rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (Art. 1 Satz 1 VersoG). Dabei bestreiten die Versorgungsanstalten den Verwaltungsaufwand einschließlich der Bezüge der Angestellten, Arbeiter, Beamten und Versorgungsberechtigten aus eigenen Mitteln, Art. 9 Abs. 2 Satz 1 VersoG.
Die Bayerische Versorgungskammer ist als gemeinsames Geschäftsführungsorgan „zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags im Interesse der von ihr verwalteten Versorgungseinrichtungen verpflichtet, die eingenommenen Beiträge rentierlich am Kapitalmarkt anzulegen“
Seit geraumer Zeit erscheinen fortlaufend Medienberichte über verlustreiche Geschäfte der Bayerischen Versorgungskammer in US-Immobilienprojekte. Im Mittelpunkt stehen dabei Zielfonds mit der Fondsgesellschaft und dem Projektentwickler SHVO, der von der Fondsgesellschaft beauftragt worden sein soll.
Nachdem zunächst von einem investierten Eigenkapital von rund 611 Millionen Euro die Rede war, wurde die investierte Summe von verschiedenen Medien mit über 800 Millionen Euro beziffert. Eine schier unglaubliche Summe, die in Projekte gesteckt worden ist, bei denen mit Michael Shvo ein mutmaßlicher Steuerbetrüger beteiligt sein soll.
Doch das Ende der Fahnenstange war damit noch nicht erreicht! Nachdem zunächst die Abendzeitung (AZ) berichtete, dass die Gesamtinvestitionen der Bayerischen Versorgungskammer in Immobilienprojekte unter Beteiligung von Michael Shvo rund 1,6 Milliarden Euro (!) betragen haben soll, räumte auch die Bayerische Versorgungskammer in einer Pressemitteilung ein, dass „das Eigenkapitalengagement im Rahmen von US-Immobilieninvestitionen mit Fondsgesellschaft und SHVO auf rund 1,6 Milliarden Euro beziffert werden“ kann (Pressemitteilung der Bayerischen Versorgungskammer vom 12.12.2025, abrufbar auf der Website der Bayerischen Versorgungskammer;).
Die Höhe der Verluste? Zunächst ging die Versorgungskammer von Wertberichtigungen in Höhe von rund 163 Millionen Euro auf Ebene des Zielfonds aus. Doch die Pressemitteilung der Bayerischen Versorgungskammer nennt nunmehr eine ganz andere Summe: Demnach müsse von einem weiteren Verlustrisiko in den Zielfonds in Höhe von bis zu 690 Millionen Euro ausgegangen werden!
Erschwerend kommt hinzu, dass eine Klage in den USA eingereicht worden sein soll, bei der die Bayerische Versorgungskammer als eine der Beklagten genannt wird. Die AZ schreibt in ihrem Artikel vom 08.12.2025, dass der Bayerischen Versorgungskammer und der mit ihr verbundenen Fondsgesellschaften vorgeworfen werde, Shvo geholfen zu haben, seinen mutmaßlichen Betrug zu begehen und ihn trotz offensichtlich gewordener Probleme weiter finanziell unterstützt habe. Auch soll die Bayerische Versorgungskammer von einem Geschäftspartner hinsichtlich Shvo und der Zweckentfremdung von Investorengeld gewarnt worden sein. Und dennoch wurden diese mehr als deutlichen Warnungen scheinbar ignoriert.
Wir haben die Bayerische Versorgungskammer u.a. um Stellungnahme gebeten, ob gegenüber den Verantwortlichen und/oder Vertragspartnern verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen worden sind. Doch unsere Frage wurde ignoriert! Nicht nur, dass die Bayerische Versorgungskammer an einer umfassenden Aufklärung des Sachverhalts scheinbar kein großes Interesse (jedenfalls ist die Hinhaltetaktik gegenüber der Öffentlichkeit und vor allem der Versicherten nicht anders zu erklären) hat, sondern auch verjährungshemmende Maßnahmen scheinen damit nicht ergriffen worden zu sein. Damit würden nach Ablauf der Verjährungsfristen etwaige Regressansprüche gegenüber den Verantwortlichen ins Leere laufen!
Es kann nicht hingenommen werden, dass neunstellige Millionenverluste von Rentengeldern totgeschwiegen werden oder versucht wird, diese unglaublichen Summen in Relation zu der gesamten Kapitalanlage zu setzen. Es scheint so, als würde verzweifelt versucht werden, die oben genannten Beträge als bedeutungslos abzustempeln. Jedoch würde in einem solchen Fall außer Betracht gelassen werden, dass genau diese Beträge anderweitig hätten verwendet oder investiert werden können.
Peter Mattil
Unsere Ziele
Was wir gemeinsam erreichen.
Rechtlicher Schwerpunkt
Verwaltungsrechtlich:
Auskunft, Sonderprüfung aller BVK-Investments
Rechtlicher Schwerpunkt
Zivilrechtlich:
Prüfung kollektiver oder individueller Schadensersatzansprüche
01
Vermögensschutz
Schutz der Vermögensinteressen aller Versicherten vor weiteren Schäden
02
Transparenz
Transparente Aufklärung sämtlicher Anlageentscheidungen der BVK.
03
Anspruchsprüfung
Sorgfältige Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche.
04
Interessenbündelung
Bündelung der Versichertenstimmen gegenüber der BVK.
05
Rechtliche Schritte
Vorbereitung kollektiver rechtlicher Maßnahmen auf Schadensersatz gegen alle rechtlich möglichen Anspruchsgegner.
06
Mitbestimmung
Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Versicherten innerhalb der BVK.
Ihre Rechtsvertretung
Zwei Kanzleien, eine Strategie.
Zwei der führenden deutschen Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht bündeln ihre Kompetenz..
Über unsMattil Rechtsanwälte, München
RA Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Über 30 Jahre Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger gegen große Finanzinstitutionen.
Mehr erfahrenDr. Greger & Collegen, München
RA Dr. Greger
Fachanwalt — Kapitalmarktrecht & Versicherungsrecht
Spezialisiert auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei komplexen Finanzskandalen.
Mehr erfahrenBetroffene Berufsgruppen
Mehrere Berufsgruppen — eine gemeinsame Vertretung.
Durch Staatsverträge
mit Baden-Württemberg und Saarland, sind auch deren Apotheker und Pharmaziepraktikanten
Durch Staatsverträge
mit Niedersachsen und Rheinland- Pfalz, sind auch deren freischaffende und beamtete Architekten
Durch Staatsverträge
mit NRW, Rheinland- Pfalz, Hamburg und Niedersachsen, sind auch deren Patentanwälte in die jeweiligen bayerischen Versorgungseinrichtungen einbezogen
Sie sind sich unsicher, ob Sie betroffen sind?
Dann kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Aktuelles
Neueste Entwicklungen.
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Häufige Fragen
Antworten auf das Wichtigste.
Wer kann Mitglied werden?+
Mitglied bzw. Mandant können alle Versicherten der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) und deren Versorgungswerken und auch Versicherte anderer berufsständischer Versorgungswerke werden. Dies umfasst aktive Beitragszahler, Rentner und Hinterbliebene/Anspruchsberechtigte.
Welche Kosten entstehen?+
Für die außergerichtliche Tätigkeit fällt ein einmaliges Anwaltshonorar in Höhe von 419,- Euro inkl. USt. an. Sie können den Betrag entweder direkt bei der Beauftragung bezahlen oder sich alternativ für eine Zahlung auf Rechnung entscheiden.
Welche Maßnahmen sind geplant?+
Geplant sind eine systematische Aufarbeitung der Sachverhalte und Hintergründe zu den eingetretenen Verlusten, die Sammlung relevanter Unterlagen sowie juristische und finanzmathematische Analysen durch spezialisierte Rechtsanwälte und Institute. Dies umfasst zudem die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und den Versorgungswerken sowie die Vorbereitung außergerichtlicher und gerichtlicher Maßnahmen. Wir werden Sachverständigen- und Rechtsgutachten beauftragen und präventive Maßnahmen empfehlen. Wir werden auch entscheiden, ob eine Sonderprüfung der sonstigen Investments der BVK angebracht/ erforderlich ist. In Berlin hat es das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB)„geschafft“ die Hälfe ihres Vermögens zu vernichten. Im Moment gehen wir noch davon aus, dass es so schlimm bei der BVK nicht ist, das sollte aber alles gründlich durchleuchtet werden.
Was ist unser Ziel?+
Unser Ziel ist es, die Interessen aller BVK-Versicherten und anderen Versorgungswerken zu bündeln, transparente Aufklärung über die Anlageentscheidungen zu schaffen und mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen. Es müssen Ansprüche gegen alle möglichen Beteiligten und Verantwortlichen (Organe, Wirtschaftsprüfer, Fondgesellschaften, etc.) geprüft und ggfs. gerichtlich durchgesetzt werden. Die Schadenssumme ist zu hoch um Ansprüche nicht zu verfolgen. Es geht um die Altersversorgung aller Mitglieder der Versorgungswerke. Die Frage der Verjährung von Ansprüchen ist besonders im Auge zu behalten und die BVK hat Auskunft zu erteilen, ob Sie eigene Regreßansprüche der BVK gegen ihre Vertragspartner in die Wege geleitet hat. Wir setzen uns für den Schutz der Vermögensinteressen aller Mitglieder und eine sichere Altersversorgung ein.
Welche Versorgungswerke sind betroffen?+
Durch Staatsverträge sind neben den bayerischen Versorgungseinrichtungen auch zahlreiche berufsständische Versorgungswerke anderer Bundesländer in die jeweiligen bayerischen Versorgungseinrichtungen einbezogen.
Die Auflistung zur Bayerischen Apothekerversorgung gehören auch:
- Apotheker und Pharmaziepraktikanten des Landes Baden-Württemberg
zur Bayerischen Architektenversorgung gehören auch:
- (freiberuflich tätige) und beamtete Architekten des Landes Niedersachsen
- Architekten/innen des Landes Rheinland-Pfalz
zur Bayerischen Ärzteversorgung gehören auch:
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Medizinalassistenten des ehemaligen Regierungsbezirks Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz
- Ärzte und Medizinalassistenten des ehemaligen Regierungsbezirks Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz
- Tierärzte und Veterinärpraktikanten des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes
zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung gehören auch:
- Mitglieder der Patentanwaltskammern, die ihren Kanzleisitz in NRW haben
zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung gehören auch:
- Beratende Ingenieure des Landes Rheinland-Pfalz
- kammerangehörige Ingenieure des Freistaats Sachsen
- Mitglieder der Baukammer Berlin
- Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes
- kammerangehörige Ingenieure des Landes Hessen
- kammerangehörige Ingenieure des Freistaats Thüringen
zur Bayerischen Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen mit Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks gehören auch:
- Kaminkehrergesellen des Landes Rheinland-Pfalz
Für die Versorgung der Bühnenkünstler, Orchestermusiker und Kaminkehrer ist die BVK bundesweit zuständig.
Wenn Milliarden verloren gehen, wird doch das Vermögen und damit die Rente logischerweise vermindert. Warum erzählen die uns, dass es keine Auswirkungen hat? Ich bin doch nicht blöd.+
Sie haben recht. Wenn jemand hundert Immobilien verwaltet und eine davon abbrennt, kann er nicht im Ernst sagen: na und, wir haben doch noch 99. Das scheint aber die Einstellung der BVK zu sein.
Wer haftet für die Verluste?+
Die verantwortlichen Mitarbeiter, der Freistaat Bayern und vielleicht auch Prüfer.
Droht hier eine Entwicklung wie in Berlin bei den Zahnärzten?+
Um Himmels willen, hoffentlich nicht. Aber wir sind jetzt gefordert, Schranken zu setzen und uns zu wehren.
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- Bündelung der Interessen gegenüber der BVK
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Die GbR besteht aus den Rechtsanwälten Mattil & Greger. Sie sind "Mitglieder" nicht im Rechtssinne, sondern als Unterstützer/Betroffene. Sie mandatieren die Anwälte Mattil und Greger. Aufträge nach außen werden nur von Mattil & Greger erteilt, nicht in Ihrem Namen, sodass Sie in keinerlei Haftung stehen.